Kreditkarte sperren lassen – Sperrnotruf
Kreditkarten-Sperr-Notruf
Der Kreditkarten-Sperr-Notruf dient dem Verhindern des Missbrauchs einer Kreditkarte, falls diese verloren oder gestohlen wurde. Wird bemerkt, dass die Kreditkarte abhanden gekommen ist, gilt es, schnellstmöglich die Karte sperren zu lassen, um eventuell entstehende Schäden zu vermeiden. Nur wer die Kreditkarte umgehend sperren lässt, hat später Anspruch auf Versicherungsleistungen für etwaige Schäden. Hierzu hat man als betroffener Karteninhaber verschiedene Nummern zur Verfügung, falls man die Sperr-Notruf Nummer der herausgebenden Bank gerade nicht zur Hand hat. Die aktuellen Nummern für den jeweiligen Sperr-Notruf finden Sie rechts.
Bei Diebstahl der Kreditkarte Polizei informieren
Nachdem man einen Missbrauch der Kreditkarte durch eine ordnungsgemäße Sperrung der Karte durch den Sperr-Notruf verhindert hat, sollte man die Karte bei der nächsten Polizeidienststelle als gestohlen bzw. vermisst melden. Dies ist daher wichtig, weil Diebe noch immer mit der Kreditkarte einkaufen können, selbst wenn diese ordnungsgemäß gesperrt wurde. Funktionieren tut dies aber nur in Geschäften, die statt einer PIN-Eingabe lediglich eine Unterschrift als Sicherheit fordern. Durch eine Anzeige bei der Polizei wird die vermisste Kreditkarte im sogenannten „KUNO-Sperrsystem“ eingetragen, was zur Folge hat, dass Händler beim Durchziehen der Karte durch das Lesegerät eine Warnmeldung erhalten, aus der hervorgeht, dass die Kreditkarte als vermisst gemeldet wurde. Ein weiteres Einkaufen mit der vermissten Karte ist dann nicht mehr möglich.
Schadenshaftung bei vermissten Kreditkarten
Die Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, wonach Kreditkartenbesitzer mit maximal 150 Euro Eigenhaftung bei Missbrauch der Karte belastet werden dürfen – vorausgesetzt der Kreditkarteninhaber ist seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und hat die verlorene oder gestohlene Kreditkarte ordnungsgemäß per Kreditkarten-Sperr-Notruf sperren lassen. Einige Banken übernehmen die Schadenshaftung bei korrektem Vorgehen komplett. Notieren Sie sich zur Absicherung die Uhrzeit und das Datum, an welchem Sie die Kreditkarte haben sperren lassen. Für Schäden, die nach dem Anrufzeitpunkt des Sperr-Notrufs entstanden sind, haftet immer die Bank.
Wird die Karte beim Bekanntwerden eines Verlustes nicht ordnungsgemäß gesperrt, kann es zu einer Verweigerung der Versicherungsleistung durch die ausgebende Bank kommen, da man in so einem Fall der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist und somit grob fahrlässig gehandelt hat. Liegt solch eine grobe Fahrlässigkeit vor, kann die Versicherung eine Schadenshaftung abweisen und man wird für den entstandenen Schaden komplett haftbar gemacht. Daher heißt das oberste Gebot im Verlustfall:
So funktioniert die Sperrung Ihrer Kreditkarte
Beim Eintreffen Ihrer VISA- oder MasterCard erhalten Sie auch die aktuelle Sperr-Notrufnummer der herausgebenden Bank. Es ist ratsam, sich diese Nummer im Handy abzuspeichern oder zu notieren, um im Verlustfall schnell reagieren zu können. Für den Fall, dass man die Nummer der eigenen Bank nicht zur Hand hat, gibt es folgende universelle Sperr-Notrufnummern, bei denen Sie alle gängigen EC-Karten, VISA Cards und MasterCards sperren lassen können:
Universal-Kartensperr-Notruf
Aus Deutschland: | 116 116 |
Aus dem Ausland: | +49 116 116 |
VISA
Aus Deutschland: | 0800 811 7440 |
Aus dem Ausland: | +1410 581 9994 |
MasterCard
Aus Deutschland: | 0800 819 1040 |
Aus dem Ausland: | + 1 636 7227 111 |
Kreditkarte sperren lassen
Um die vermisste Kreditkarte schnell sperren lassen zu können, benötigen Sie zunächst folgende wichtige Angaben, die Sie dem Mitarbeiter des Kreditkarten Sperr-Notrufes mitteilen müssen:
Name des Kreditkarteninhabers
Kontonummer bzw. Kreditkartennummer
Kreditkarte entsperren lassen
Sollte die zuvor gesperrte Kreditkarte doch wieder auftauch weil man sie versehentlich verlegt hat, lässt sie sich durch die Sperr-Notruf Nummern des jeweiligen Kreditkartenanbieters auch wieder entsperren. Hierfür werden dann wieder der Name des Kreditkarteninhabers sowie die Karten- bzw. Kontonummer zur Legitimation benötigt. Auch nach persönlichen Daten wie der Anschrift oder dem Geburtsdatum kann zum Datenabgleich gefragt werden.